Zur Notariatsprüfung wird zugelassen, wer das Anwaltspatent oder das luzernische Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber besitzt. Ein Praktikum wird nicht vorausgesetzt.
Das Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR der Hochschule Luzern organisiert in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Notarenverband regelmässig einen Vorbereitungskurs für die Notariatsprüfung. Der Besuch dieses Vorbereitungskurses wird empfohlen.
Weitere Informationen zur Prüfungszulassung, zum Prüfungsinhalt und zur Prüfungsgebühr finden sich in der Verordnung über die Prüfung der Notare (SRL Nr. 257).
Die Prüfungen finden im Frühling und Herbst statt. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind dem Kantonsgericht jeweils bis 15. Dezember und 15. Juni einzureichen.
Prüfungskommission für Notare
Die Prüfungskommission besteht aus einem Präsidenten, vier Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Sie werden vom Kantonsgericht auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.