Jugendgericht

Organisation / Aufgaben / Verfahren

Im Kanton Luzern besteht ein Jugendgericht. Es ist dem Bezirksgericht Luzern angegliedert. Der Kantonsrat wählt aus dem Kreis der Abteilungspräsidentinnen und -präsidenten des Bezirksgerichts Luzern die Präsidentin oder den Präsidenten des Jugendgerichts. Das Bezirksgericht Luzern bestimmt aus dem eigenen Kreis die weiteren Richterinnen und Richter.

Das Jugendgericht ist in erster Instanz zuständig für Strafverfahren gegen Kinder und Jugendliche, sofern diese Verfahren nicht von der Jugendanwältin oder dem Jugendanwalt erledigt werden können. Es entscheidet grundsätzlich in Dreierbesetzung. Einsprachen gegen Strafbefehle, die Übertretungen betreffen, beurteilt die Präsidentin oder der Präsident des Jugendgerichts als Einzelrichterin oder Einzelrichter.