Gerichte

Akkreditierung

  1. Füllen Sie untenstehendes Formular vollständig aus, akzeptieren Sie die Bestimmungen über die Information der Medien §§ 124 bis 130 Justizverordnung, SRL Nr. 262. Senden Sie das Formular ab. Es ist eine geschäftliche E-Mail-Adresse anzugeben.

  2. Schicken Sie per Post ein Gesuch um Akkreditierung mit dem Vermerk "Registrierung Medienraum" an das Kantonsgericht. Legen Sie einen Lebenslauf bei. Im Gesuch ist zu bestätigen, dass Sie

    a. - hauptberuflich als Journalistin oder Journalist tätig sind, oder 
        - nebenberuflich als Journalistin oder Journalist tätig sind und über eine abgeschlossene juristische Ausbildung
          verfügen,

    b. die vom Schweizer Presserat herausgegebene "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und
        Journalisten" anerkennen und

    c. regelmässig über die Rechtspflege der Luzerner Gerichte berichten wollen.

  3. Nach Gutheissung des Gesuchs wird Ihnen der Zugangscode für den Medienraum zugestellt.

  4. Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Informationsbeauftragten für das Gerichtswesen.

Pro Redaktion werden höchstens zwei grosse Akkreditierungen vergeben § 124 Abs. 2 Justizverordnung.

Das Formular kann erst nach der Verifizierung versendet werden.


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