Akkreditierung

Die gesetzliche Grundlage für die Akkreditierung findet sich in §§ 124 bis 130 Justizverordnung (SRL Nr. 262)

Wer hauptberuflich als Journalistin oder Journalist tätig ist, die vom Schweizer Presserat herausgegebene "Erklärung der Pflichten und Rechte der Journalistinnen und Journalisten" anerkennt und regelmässig über die Rechtspflege der Luzerner Gerichte berichten will, kann ein Gesuch um Akkreditierung stellen.

Die grosse Akkreditierung ermöglicht den Zugang zum Medienraum der Luzerner Gerichte. Die kleine Akkreditierung umfasst die Einsicht in Anklageschriften. Die Einzelakkreditierung bezieht sich auf ein bestimmtes gerichtliches Verfahren.

Pro Redaktion werden höchstens zwei grosse Akkreditierungen vergeben.

Bei Fragen wenden Sie sich bitte an den Informationsbeauftragten der Luzerner Gerichte.

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