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Kantonsrat bestätigt Peter Schumacher als Kantonsgerichtspräsidenten
Der Luzerner Kantonsrat hat Peter Schumacher heute Morgen als Kantonsgerichtspräsidenten für die Amtsdauer 2023-2025 bestätigt, dies auf Vorschlag des Gesamtgerichts. Patrick M. Müller wurde erneut zum Vizepräsidenten des Kantonsgerichts gewählt. Die neue Amtsperiode der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts beginnt am 1. Juni 2023.
Der Kantonsrat wählte zudem zwei neue Ersatzrichter an das Kantonsgericht: Lena Hafen und Walter von Büren.
Peter Schumacher studierte an den Universitäten von St. Gallen und Basel (Doktorat) und erwarb das Luzerner Anwaltspatent. Ab 1993 war er als Amtsrichter, ab 1995 als Amtsgerichtspräsident am Amtsgericht Luzern-Land in Kriens tätig. Der Kantonsrat wählte Peter Schumacher 2011 an das damalige Obergericht. Mit der Fusion von Ober- und Verwaltungsgericht zum Kantonsgericht per 1. Juni 2013 übernahm Peter Schumacher das Präsidium der 1. Abteilung des Kantonsgerichts. Im März 2021 wurde Peter Schumacher vom Kantonsrat zum Kantonsgerichtspräsidenten gewählt.
Patrick M. Müller studierte an der Universität Zürich und erwarb das Zürcher Anwaltspatent. Nach seiner Tätigkeit als Bezirksanwalt promovierte er an der Universität Bern im Bereich Steuerrecht. Patrick M. Müller wurde 2006 als Verwaltungsrichter an das damalige Luzerner Verwaltungsgericht gewählt, das er 2009 und 2010 präsidierte. Er leitete das Fusionsprojekt "Kantonsgericht 2013" und war seit 2013 drittes Mitglied der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts. Im März 2021 wurde Patrick M. Müller vom Kantonsrat zum Vizepräsidenten des Kantonsgerichts gewählt.
Gemäss Geschäftsordnung des Kantonsgerichts vertritt der Kantonsgerichtspräsident die Gerichte und die dem Kantonsgericht unterstellten Gruppen gegenüber der Öffentlichkeit, dem Kantonsrat und dem Regierungsrat. Der Kantonsgerichtspräsident steht zudem dem Gesamtgericht, der Geschäftsleitung und der Konferenz der Abteilungspräsidenten vor. Das Gesamtgericht schlägt dem Kantonsrat eine Kantonsrichterin oder einen Kantonsrichter als Präsidentin oder Präsidenten vor. Die Wahl durch den Luzerner Kantonrat erfolgt jeweils für eine Amtsdauer von zwei Jahren.