Aktuelles und Medienmitteilung
Medienschaffende, welche regelmässig über die Rechtspflege der Luzerner Gerichte berichten, können eine Akkreditierung und Zugang zum Medienraum beantragen.
Kantonsgericht
| Datum |
Mitteilung |
Sperrfrist |
Detail |
| 16.01.2026 |
Urteil des Kantonsgerichts 7H 25 241 vom 13. Januar 2026
Kantonsgericht weist Stimmrechtsbeschwerde gegen Gemeinde Hochdorf betreffend Kauf eines Grundstücks der Mare AG ab
Das Kantonsgericht weist die Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats Hochdorf zum Kauf des Grundstücks Nr. 2196, Grundbuch (GB) Hochdorf, von der Mare AG, ab. Die beschwerdeführende Partei bemängelte insbesondere die kurzgefasste – als minimalistisch befundene – Botschaft des Gemeinderats zum Sachgeschäft. Nach der Auffassung des Kantonsgerichts ist die Komplexität eines Sachgeschäfts für den inhaltlichen Umfang einer Abstimmungsbotschaft entscheidend. Vorliegend hatte die Stimmbevölkerung über eine Investition in das Finanzvermögen, konkret den Erwerb einer Liegenschaft, zu befinden. Derartige Geschäfte sind ihrer Natur nach weniger polarisierend und komplex als klassische Referendums- oder Initiativvorlagen. Der Gemeinderat legt den Fokus in der Botschaft in zulässiger Weise auf den strategischen und planerischen Nutzen des Grundstückerwerbs. Gleichzeitig werden die wichtigsten Informationen zu den finanziellen Rahmenbedingungen des Grundstückkaufs kommuniziert. Das Kantonsgericht erblickt in der Kommunikation im Rahmen der Botschaft keine Verletzung der freien Meinungs- und Willensbildung. Es bleibt festzuhalten, dass ein Interesse der Stimmbevölkerung an der Überprüfung des der Abstimmung zugrundeliegenden politischen Prozesses selbst dann besteht, wenn das mit der Abstimmung beschlossene Grundstückgeschäft vollzogen wurde. Das Vorgehen der beschwerdeführenden Partei war demnach zulässig und ist nicht zu beanstanden. Mit dem Urteil in der Sache fallen die durch das Gericht vorsorglich angeordneten Massnahmen dahin. |
keine |
|