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Der Luzerner Kantonsrat hat Patrick M. Müller zum Präsidenten und Peter Arnold zum Vizepräsidenten des Kantonsgerichts für die Amtsdauer 2025-2027, beginnend am 1. Juni 2025, gewählt.
Patrick M. Müller erwarb das Zürcher Anwaltspatent und war als Bezirksanwalt und Steuerrichter im Kanton Zürich tätig. 2007 wählt ihn der Luzerner Kantonsrat zum Verwaltungsrichter. 2009/2010 präsidierte er das Verwaltungsgericht. Patrick Müller leitete das Projekt Kantonsgericht 2013 zur Zusammenlegung des damaligen Ober- und Verwaltungsgerichts. Seit 2013 gehörte er der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts als drittes Mitglied an, seit 2021 als Vizepräsident.
Peter Arnold studierte an der Universität Zürich und erwarb das Luzerner Anwaltspatent. Er arbeitete als Gerichtsschreiber am Kantonsgericht Zug und war anschliessend über rund zehn Jahre hinweg in verschiedenen Funktionen (Gerichtsschreiber, persönlicher Mitarbeiter, Präsidialsekretär) am damaligen Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig (heute Dritte und Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts) tätig. 2007 wurde Peter Arnold vom Kantonsrat zum hauptamtlichen Verwaltungsrichter gewählt, ab 2012 war er vollamtlicher Ober- und in der Folge Kantonsrichter. Von 2016 bis Mitte 2025 präsidierte er die die mit Straf- und Familienrecht befasste 2. Abteilung des Kantonsgerichts.