Aktuelles und Medienmitteilung

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Kantonsgericht


Datum Mitteilung Sperrfrist Detail
29.07.2025 Fünf neue Richterinnen und Richter für das Kantonsgericht

In den vergangenen 28 Jahren war das Kantonsgericht aus 24 Richterinnen und Richter zusammengesetzt. In dieser Zeit haben Anzahl und Komplexität der Gerichtsfälle deutlich zugenommen. Die Anzahl der Kantonsrichterinnen und Kantonsrichter soll um fünf erhöht werden: Vorgesehen sind drei vollamtliche Stellen (100 Prozent) und zwei hauptamtliche Stellen (je 50 Prozent). Der Regierungsrat hat die Botschaft zur Änderung des Kantonsratsbeschlusses zuhanden des Kantonsrats verabschiedet.

Die Geschäftslast am Kantonsgericht übersteigt die vorhandenen Ressourcen. Trotz interner Massnahmen nehmen Pendenzen und Verfahrensdauern zu, wodurch eine gesetzeskonforme Bearbeitung der Fälle mit den aktuellen Ressourcen nicht mehr gewährleistet ist.

Im Bereich des Strafrechts führte die 2011 eingeführte Schweizerische Strafprozessordnung zu einem erheblichen Mehraufwand. Im Herbst 2016 traten die neuen Vorschriften zur Landesverweisung in Kraft, welche die Fallzahl am Kantonsgericht zusätzlich erhöhte. Zudem wurden die Strafverfolgungsbehörden im Kanton Luzern stark ausgebaut. Um die komplexen Fälle im Bereich der Wirtschafts- und Cyberkriminalität zu beurteilen, welche nun zur Anklage gebracht werden, benötigt das Kantonsgericht zusätzliche Richterinnen und Richter. Auch im volkswirtschaftlich wichtigen Bereich des Bau- und Planungsrechts ist das Kantonsgericht mit zunehmend komplexen Fällen konfrontiert. Der wichtigste Grund ist die Zunahme der Regelungsdichte im Bau- und Planungsrecht und der Zuwachs an relevanten Vorschriften im Umwelt-, Natur- und Landschaftsschutzrecht. Eine massive Verlängerung der aktuellen Bearbeitungsdauer ist die Folge dieser Entwicklung. Lange Verfahrensdauern wirken sich im Rechtsalltag in verschiedener Hinsicht negativ aus.

Gemäss Kantonsgericht sollen mit einer Erweiterung um 400 Stellenprozent, verteilt auf drei vollamtliche Richterstellen in einem Pensum von je 100 Prozent und zwei hauptamtliche Richterstellen in einem Pensum von je 50 Prozent, die Qualität und Effizienz der Rechtsprechung gesichert und die gesetzlichen Vorgaben zur Verfahrensdauer eingehalten werden. Die zusätzlichen Stellen führen zu Mehrkosten von rund 1,14 Millionen Franken jährlich. Festgelegt werden Zahl und Beschäftigungsgrad der Richterinnen und Richter des Kantonsgerichts durch den Kantonsrat.



Botschaft B 61


keine
28.07.2025 Einheitliches Lohnsystem für Luzerner Konkursämter

Per 1. Februar 2026 verwenden alle Konkursämter im Kanton Luzern ein einheitliches Lohnsystem. Die gebührenabhängige Entlöhnung (Sportel) wird eingestellt.

Das Konkursamt Luzern West ist aktuell das einzige Konkursamt im Kanton Luzern, das im Sportelsystem geführt wird. In diesem schweizweit auslaufenden Modell betreiben die Konkursbeamtinnen und -beamten das Amt auf eigene Rechnung. Das bedeutet, sie bezahlen sämtliche Büro-, Archiv- und Lagerräumlichkeiten, die ganze Infrastruktur (Informatik, Büroeinrichtung) sowie allfällige Angestellte selbst. Im Gegenzug erhalten sie von der Gemeinde die erhobenen Gebühren (Sportel) und vom Kanton eine Zulage.

Bis spätestens 1. Februar 2026 wird nun im Konkursamt Luzern West das Sportelsystem ersetzt: Die Konkursbeamtinnen und -beamten erhalten künftig einen von den Gebühreneinnahmen unabhängigen Lohn. Diese Änderung der Vollzugsverordnung zum Einführungsgesetz zum Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (EG SchKG) hat das Kantonsgericht am 14. Mai 2025 per 1. Februar 2026 beschlossen (SRL Nr. 290a). Um einen geordneten Übergang in das staatlich finanzierte Lohnsystem sicherzustellen, gilt eine Übergangsfrist bis 29. Februar 2028.

Für spezifische Aufgaben können weiterhin ausserordentliche Konkursbeamtinnen und -beamte im Sportelsystem eingesetzt werden.
keine
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