www.lu. ch

Archiv Aktuelles und Medienmitteilung


Kantonsgericht


Datum Mitteilung Sperrfrist Detail
25.03.2026 2025 - Ein Rekordjahr für die Justiz

Die erstinstanzlichen Gerichte des Kantons Luzern haben erstmalig mehr als 10'000 Fälle erledigt. Auch das Kantonsgericht, sowie weitere, dem Gerichtswesen unterstelle Behörden, erledigten sehr viele Verfahren - in jeder Hinsicht war 2025 ein Rekordjahr.

"Im Jahr 2025 haben wir intensiv an unserer Effizienz gearbeitet - auf dem Weg zur medienbruchfreien, digitalen Justiz im Kanton Luzern. Ich freue mich und danke allen für Ihre Mitwirkung," so Kantonsgerichtspräsident Patrick M. Müller.

Die Konkursämter erledigten mehr Verfahren als in den Vorjahren, jedoch stieg die Zahl der Konkurseröffnungen weiter an. Dies ist zurückzuführen auf eine Gesetzesänderung ab 1. Januar 2025, wonach nun auch öffentlich-rechtliche Forderungen auf Konkurs betrieben werden können.

Bei den erstinstanzlichen Gerichten gingen im zweiten Jahr infolge so viele Fälle ein wie nie zuvor. Dennoch konnten mehr Fälle erledigt werden als im Vorjahr.

Am Kantonsgericht wurden mehr Fälle erledigt als in den beiden Vorjahren. Zahlreiche Berufungsverfahren im Strafrecht und aufwendige Bauverfahren verlängerten jedoch die Verfahrensdauer. Daher sind die vom Kantonsrat am 24. März 2026 gewählten fünf weiteren Richterinnen und Richter wichtig, um einen zeitgerechten Rechtsschutz zu gewährleisten.

Die Schlichtungsbehörde Miete und Pacht verzeichnete 2025 aufgrund des angespannten Wohnungsmarktes, der zweimaligen Senkung des Referenzzinssatzes, der gestiegenen Energiepreise, sowie der zahlreichen Mietvertragsänderungen durch Sanierungen einen deutlichen Anstieg der Fälle.

Trotz eines deutlichen Anstiegs der Fälle konnte das Grundbuchamt mehr Geschäfte abschliessen, als neu eingingen.

Der Aufwand der Luzerner Justiz lag im vergangenen Jahr bei rund 67 Millionen Franken und damit deutlich unter dem Budget. Ausschlaggebend hierfür waren die Mehrerträge bei den erstinstanzlichen Gerichten, Grundbuchämtern und dem Kantonsgericht. Der Saldo der Erfolgsrechnung mit 28.4 Millionen Franken lag leicht unter dem Budget.

keine
16.01.2026 Urteil des Kantonsgerichts 7H 25 241 vom 13. Januar 2026

Kantonsgericht weist Stimmrechtsbeschwerde gegen Gemeinde Hochdorf betreffend Kauf eines Grundstücks der Mare AG ab

Das Kantonsgericht weist die Beschwerde gegen die Abstimmungsbotschaft des Gemeinderats Hochdorf zum Kauf des Grundstücks Nr. 2196, Grundbuch (GB) Hochdorf, von der Mare AG, ab.

Die beschwerdeführende Partei bemängelte insbesondere die kurzgefasste – als minimalistisch befundene – Botschaft des Gemeinderats zum Sachgeschäft. Nach der Auffassung des Kantonsgerichts ist die Komplexität eines Sachgeschäfts für den inhaltlichen Umfang einer Abstimmungsbotschaft entscheidend. Vorliegend hatte die Stimmbevölkerung über eine Investition in das Finanzvermögen, konkret den Erwerb einer Liegenschaft, zu befinden. Derartige Geschäfte sind ihrer Natur nach weniger polarisierend und komplex als klassische Referendums- oder Initiativvorlagen. Der Gemeinderat legt den Fokus in der Botschaft in zulässiger Weise auf den strategischen und planerischen Nutzen des Grundstückerwerbs. Gleichzeitig werden die wichtigsten Informationen zu den finanziellen Rahmenbedingungen des Grundstückkaufs kommuniziert. Das Kantonsgericht erblickt in der Kommunikation im Rahmen der Botschaft keine Verletzung der freien Meinungs- und Willensbildung.

Es bleibt festzuhalten, dass ein Interesse der Stimmbevölkerung an der Überprüfung des der Abstimmung zugrundeliegenden politischen Prozesses selbst dann besteht, wenn das mit der Abstimmung beschlossene Grundstückgeschäft vollzogen wurde. Das Vorgehen der beschwerdeführenden Partei war demnach zulässig und ist nicht zu beanstanden.

Mit dem Urteil in der Sache fallen die durch das Gericht vorsorglich angeordneten Massnahmen dahin.

keine
 1