Jahr 2023 2024 2025
Der Luzerner Kantonsrat hat Patrick M. Müller zum Präsidenten und Peter Arnold zum Vizepräsidenten des Kantonsgerichts für die Amtsdauer 2025-2027, beginnend am 1. Juni 2025, gewählt.
Patrick M. Müller erwarb das Zürcher Anwaltspatent und war als Bezirksanwalt und Steuerrichter im Kanton Zürich tätig. 2007 wählt ihn der Luzerner Kantonsrat zum Verwaltungsrichter. 2009/2010 präsidierte er das Verwaltungsgericht. Patrick Müller leitete das Projekt Kantonsgericht 2013 zur Zusammenlegung des damaligen Ober- und Verwaltungsgerichts. Seit 2013 gehörte er der Geschäftsleitung des Kantonsgerichts als drittes Mitglied an, seit 2021 als Vizepräsident.
Peter Arnold studierte an der Universität Zürich und erwarb das Luzerner Anwaltspatent. Er arbeitete als Gerichtsschreiber am Kantonsgericht Zug und war anschliessend über rund zehn Jahre hinweg in verschiedenen Funktionen (Gerichtsschreiber, persönlicher Mitarbeiter, Präsidialsekretär) am damaligen Eidgenössischen Versicherungsgericht tätig (heute Dritte und Vierte öffentlich-rechtliche Abteilung des Bundesgerichts) tätig. 2007 wurde Peter Arnold vom Kantonsrat zum hauptamtlichen Verwaltungsrichter gewählt, ab 2012 war er vollamtlicher Ober- und in der Folge Kantonsrichter. Von 2016 bis Mitte 2025 präsidierte er die die mit Straf- und Familienrecht befasste 2. Abteilung des Kantonsgerichts.
Bei der Luzerner Justiz sind im Jahr 2024 zahlreiche Fälle eingegangen. Da der Aufwand pro Fall zunahm, dauerten die Verfahren länger."Wir konnten im Jahr 2024 zahlreiche Fälle erledigen. In praktisch allen Bereichen nahm der Umfang und die Komplexität der Fälle zu. Daher dauerten die Verfahren länger," so Kantonsgerichtspräsident Peter Schumacher. Für ihre Aufgaben benötigte die Luzerner Justiz 33,8 Millionen Franken. Der Mittelbedarf fiel höher aus als budgetiert, da der Gebührenertrag bei den Grundbuchämtern unter den Erwartungen blieb.Schlichtungsbehörde Miete und Pacht baut Pendenzen abBei der Schlichtungsbehörde Miete und Pacht gingen zum zweiten Mal in Folge überdurchschnittlich viele Fälle ein. Die Mitarbeitenden konnten über 1'700 Fälle erledigen und damit Pendenzen aus dem Ausnahmejahr 2023 abbauen.Anstieg bei den erstinstanzlichen Gerichten und beim KantonsgerichtDie erstinstanzlichen Gerichte verzeichneten im Jahr 2024 einen Rekord an Falleingängen. Betroffen waren alle Rechtsgebiete. Obwohl die Mitarbeitenden deutlich mehr Fälle erledigten als im Vorjahr, stiegen die Pendenzen weiter an. Auch am Kantonsgericht wurden mehr Fälle erledigt als im Vorjahr, besonders im öffentlichen Recht. Zugleich dauerten die Verfahren länger. Besonders zeigte sich dies im öffentlichen Baurecht, wo aufwändige Baubewilligungsverfahren zu langen Bearbeitungszeiten führten.Tiefere Gebühren beim Grundbuch als erwartetIm Jahr 2024 wurden auch bei den Luzerner Grundbuchämtern mehr Geschäfts angemeldet und erledigt als im Vorjahr. Der Fallanstieg ist auf zahlreiche Massengeschäfte von Banken zurückzuführen. Der Ertrag blieb daher praktisch auf dem Niveau des Vorjahres.