Aufsichtsbehörde Urkundspersonen

Die Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen ist eine vom Kantonsgericht gewählte Kommission, bestehend aus fünf Mitgliedern und vier Ersatzmitgliedern (§ 56 BeurkG). Den Vorsitz führt ein vom Kantonsgericht bezeichnetes Mitglied.

Die Aufsichtsbehörde ahndet Pflichtverletzungen und Ordnungswidrigkeiten. Sie kann Weisungen erteilen und den Notar mit Disziplinarmassnahmen belegen.

Mitglieder der Aufsichtsbehörde über die Urkundspersonen

Name Vorname Titel Beruf AU-Funktion
Arnold
Peter lic. iur. Rechtsanwalt Präsident
Fankhauser-Feitknecht
Vivian lic. iur. Kantonsrichterin Mitglied
Inauen
Markus Gemeindeschreiber Mitglied
Kaelin
Carole lic. iur. Stv. Grundbuchverwalterin Mitglied
Müller
Paul lic. iur. Rechtsanwalt Mitglied
Kaufmann
Anton Gemeindeschreiber Ersatzmitglied
Willi
Thomas Dr. iur. Rechtsanwalt Ersatzmitglied
Keller
Dominik MLaw Gerichtsschreiber Aktuar

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