Aufgaben und Verfahren

Der Kanton Luzern besteht aus den vier Gerichtsbezirken Luzern, Kriens, Hochdorf und Willisau.

Die Bezirksgerichte beurteilen erstinstanzlich:

  • Zivilstreitigkeiten (ohne arbeitsvertragsrechtliche Streitigkeiten und solche, für die das Gesetz das Kantonsgericht als einzige Instanz vorsieht)
  • Straffälle, die nicht von der Staatsanwältin oder dem Staatsanwalt erledigt werden und nicht in die Zuständigkeit des Kriminalgerichts oder des Kantonsgerichts fallen

Die Bezirksgerichte sind zudem die Vollstreckungsgerichte in Zivilsachen und die unteren Aufsichtsbehörden im Schuldbetreibungs- und Konkurswesen.

Im Familienrecht bieten die vier Bezirksgerichte einmal wöchentlich unentgeltliche Rechtsauskünfte an.

Das kantonale Jugendgericht ist dem Bezirksgericht Luzern angegliedert.

Das kantonale Zwangsmassnahmengericht ist dem Bezirksgericht Kriens angegliedert. Es ist u.a. zuständig für die:

  • Anordnung und Kontrolle der Untersuchungs- und Sicherheitshaft
  • Genehmigung von strafrechtlich begründeten Überwachungsmassnahmen
  • Bestätigung der Zwangsmassnahmen im Ausländerrecht
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