Der Besuch von Verhandlungen ist für Medienschaffende und Zuschauer auf Voranmeldung und Rückbestätigung im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben und unter Berücksichtigung der konkreten räumlichen Verhältnisse möglich. Die Voranmeldung hat mindestens 5 Tage vor der Verhandlung zusammen mit dem Formular Selbstdeklaration Corona-Virus im Gerichtswesen des Kantons Luzern zu erfolgen.
Oberste Priorität hat der Schutz der Verfahrensparteien, deren Vertreterinnen und Vertreter, der Dolmetschenden, der Besucherinnen und Besucher sowie der Gerichtsmitarbeitenden. Personen, die Krankheitssymptome gemäss BAG aufweisen oder Kontakt mit Infizierten hatten, werden zu Verhandlungen grundsätzlich nicht zugelassen.
Das Gericht behält sich vor, bei einer grossen Anzahl Teilnehmenden die Öffentlichkeit ganz oder teilweise auszuschliessen. Schulklassen werden nicht zugelassen.