Wichtiger Hinweis
Der Publikumsverkehr ist im Sinne der Empfehlungen des Bundesamtes für Gesundheit BAG stark reduziert. Die Schalteröffnungszeiten entnehmen Sie bitte der Homepage der betreffenden Behörde.
Aufgrund der geltenden Hygiene- und Abstandsvorschriften werden Journalistinnen und Journalisten zum Besuch von Verhandlungen im Rahmen der verfügbaren Plätze zugelassen. Eine Anmeldung beim Informationsbeauftragten der Luzerner Gerichte ist erforderlich.
Personen mit Grippesymptomen oder mit Kontakt zu erkrankten Personen haben keinen Zutritt zu den Verhandlungen.
Da sich die Situation jederzeit ändern kann, bleiben Anpassungen vorbehalten.