Prüfungen

Anwältin und Anwalt

Anwältinnen und Anwälte sind zur berufsmässigen Vertretung in gerichtlichen Verfahren befugt. Die Ausbildung zur Anwältin oder zum Anwalt besteht aus dem universitären Studienabschluss und dem Anwaltspraktikum. Die Ausbildung wird mit der Anwaltsprüfung abgeschlossen.

Notarin und Notar

Im Kanton Luzern nehmen Notarinnen und Notare öffentliche Beurkundungen vor. Zur Notariatsprüfung wird zugelassen, wer das Anwaltspatent oder das luzernische Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber besitzt. Ein Praktikum wird nicht vorausgesetzt.

Weitere Fähigkeitszeugnisse

Das Kantonsgericht führt die Prüfungen für Betreibungs- und Konkursbeamte, Sachwalter und Grundbuchverwalter durch.