Der Regierungsrat wählt die amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger aus den im Kanton Luzern praktizierenden Anwältinnen und Anwälten für eine Amtsdauer von vier Jahren. Sie haben im Untersuchungsverfahren oder vor Gericht in den vom Gesetz vorgeschriebenen Fällen die Verteidigung von Beschuldigten zu übernehmen. Administrativ sind die amtlichen Verteidigerinnen und Verteidiger dem Justiz- und Sicherheitsdepartement zugeteilt.
Weitere Informationen finden Sie auf der Webseite des Vereins Amtliche Strafverteidigung Luzern ASL.