Aufsichtsbehörde über die Anwältinnen und Anwälte

Die Aufsichtsbehörde ist eine vom Kantonsgericht gewählte Kommission. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, darunter wenigstens zwei Anwältinnen oder Anwälte und ein Mitglied des Kantonsgerichts, sowie aus Ersatzmitgliedern. Das Kantonsgericht bezeichnet die Aktuare aus der Mitte seiner Gerichtschreiberinnen und Gerichtsschreiber.

Die Aufsichtsbehörde führt das kantonale Anwaltsregister nach Art. 5 Abs. 3 BGFA sowie die öffentliche Liste nach Art. 28 Abs. 1 BGFA. Sie entscheidet über die Einträge und die Löschungen. Des Weiteren entscheidet sie über die Befreiung vom Berufsgeheimnis. Sie ahndet Verletzungen der Berufsregeln nach Art. 12 BGFA  und kann den Anwälten Weisungen erteilen und sie mit Disziplinarmassnahmen belegen.

Die Aufsichtsbehörde handelt je nach Zuständigkeitsordnung als Gesamtbehörde in Fünferbesetzung, als Ausschuss in Dreierbesetzung oder durch das Präsidium.

Mitglieder der Aufsichtsbehörde

Name Vorname Titel Beruf AR-Funktion
Wiegandt
Marius Dr. iur., LL.M. Kantonsrichter Präsident / Mitglied des Ausschusses
Windlin
Franziska Dr. iur. Kantonsrichterin Vizepräsidentin / Mitglied des Ausschusses
Stadelmann
Bernhard lic. iur. Rechtsanwalt und Notar Mitglied / Mitglied des Ausschusses
Bieri
Urban Dr. iur. Rechtsanwalt und Notar Mitglied
Walker
Christian lic. iur. Kantonsrichter Mitglied
Hess-Keller
Christine lic. iur. Rechtsanwältin Ersatzmitglied
Keller Lüthi
Claudia lic. iur. Rechtsanwältin Ersatzmitglied
Lischer
Urs Markus Dr. iur. Rechtsanwalt und Notar Ersatzmitglied
Sprecher
Jörg Dr. iur. Rechtsanwalt und Notar Ersatzmitglied
Suter
Raphael lic. iur. Kantonsrichter Ersatzmitglied