Gerichte

Ich will mich trennen

Das tägliche Zusammenleben der Eheleute ist mit Problemen und Streitigkeiten derart belastet, dass das Führen eines gemeinsamen Haushalts unerträglich wird. Mindestens ein Teil kann aus persönlichen oder wirtschaftlichen Gründen nicht mehr mit dem andern zusammen wohnen und will vorerst in einer eigenen Wohnung, getrennt von der Ehegattin oder dem Ehegatten leben. Eine Scheidung der Ehe kommt zurzeit aber nicht in Frage. Vielmehr soll sich die Lage zwischen den Eheleuten entspannen, in der Hoffnung, den gemeinsamen Haushalt eines Tages wieder aufnehmen zu können.

Trennen sich die Eheleute, sind von nun an zwei Haushalte zu führen. Als Folge der Trennung ist demnach zu regeln, wer in Zukunft in der ehelichen Wohnung lebt, wo sich die gemeinsamen minderjährigen Kinder aufhalten und wie der Lebensunterhalt der Eheleute zu bestreiten ist. Ob auch eine Gütertrennung anzuordnen ist, entscheidet sich je nach den Umständen.

Je nach Situation der Familie kann ein Gerichtsverfahren notwendig sein.

Auch nach der Trennung schulden sich die Eheleute gegenseitig ehelichen Beistand. Dies kann beispielsweise zur Folge haben, dass der finanziell leistungsfähigere Part für die Prozesskosten des andern aufzukommen hat.

Auf dieser Webseite werden zur Verbesserung der Funktionalität und des Leistungsverhaltens Cookies eingesetzt. Durch Klicken auf den OK-Button stimmen Sie der Verwendung von Cookies auf dieser Webseite zu.
Weitere Informationen