(siehe auch Kosten im Zivilprozess)
Die Kosten vor Gericht richten sich nach der Verordnung über die Kosten in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justiz-Kostenverordnung). Die Justiz-Kostenverordnung gibt einen Kostenrahmen vor. Innerhalb dieses Kostenrahmens werden die Kosten des konkreten Verfahrens festgesetzt. Nach Eingang des Begehrens wird zunächst ein Gerichtskostenvorschuss verlangt.
- Gerichtskostenvorschuss von Fr. 1'200.-- bis Fr. 2'500.--
- Gerichtskosten von Fr. 300.-- bis Fr. 5'000.--
- Je nach Ausgang des Verfahrens vom einen oder anderen Ehegatten oder anteilsmässig von beiden zu tragen
Kann mangels finanzieller Leistungsfähigkeit der Gerichtskostenvorschuss nicht geleistet werden, gibt es die Möglichkeit, ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege einzureichen.