Unterhalt

Kann jemand aus Gründen der Kinderbetreuung, der Gesundheit, des Alters, weil er noch in Ausbildung ist oder wegen anderer Ursachen nicht selbst für den eigenen Unterhalt sorgen, stellt sich die Frage, wer allenfalls dafür aufzukommen hat und wie hoch der Unterhaltsbeitrag ist.

Ich will mich trennen/scheiden: Wie ist der Unterhalt geregelt?

Ehegatten vereinbaren untereinander, wie sie ihre gemeinsamen finanziellen Angelegenheiten regeln und wie sie für den gemeinsamen Lebensunterhalt aufkommen. Sie treffen eine Abmachung darüber, wer ausserhäuslich wie viel arbeitet und damit zum gemeinsamen Unterhalt beiträgt bzw. wer zu welchem Teil im Haushalt für das Wohl der ganzen Familie sorgt. Trennen sich die Ehegatten oder lassen sie sich scheiden, sind fortan zwei Haushalte zu führen. Es ist eine neue Regelung über die Art und Weise der Finanzierung des Lebens der Kinder und der beiden Ehegatten zu treffen.

Wie sieht der Unterhalt volljähriger Kinder aus?

Bis zum Abschluss der obligatorischen Schuljahre ist es für die Eltern selbstverständlich, ihre Kinder auch finanziell zu unterstützen. Eltern sind verpflichtet, bis zum 18. Altersjahr für sie zu sorgen. Was ist aber, wenn ein Jugendlicher bei seiner Volljährigkeit noch mitten in der Ausbildung steckt? Was ist, wenn ein Jugendlicher deswegen nicht genug verdient, um selbst für seinen Lebensunterhalt aufzukommen? In diesem Fall hat ein Jugendlicher grundsätzlich Anspruch auf weitere finanzielle Unterstützung durch seine Eltern.

Können sich die Eltern oder ein Elternteil und das volljährige Kind nicht einigen, bietet die Fachstelle Volljährigenunterhalt der Frauenzentrale Luzern professionelle Beratung und Unterstützung bei einer aussergerichtlichen Einigung an. Weitere Informationen finden Sie unter www.frauenzentraleluzern.ch. Termine können täglich zwischen 10.00 Uhr und 12.00 Uhr unter der Nummer 041 211 00 30 vereinbart werden.

Was kann ich tun, wenn der Unterhalt nicht bezahlt wird?

Wird der vereinbarte bzw. festgesetzte Unterhalt aus irgendwelchen Gründen nicht (regelmässig) bezahlt, muss der Unterhaltsgläubiger nicht einfach darauf verzichten. Es stehen verschiedene Möglichkeiten zur Verfügung, die monatlichen Unterhaltsbeiträge erhältlich zu machen.

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