Die Konkursämter führen die Konkurse nach den Vorschriften des Bundesgesetzes über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG) durch. In der Betreibung auf Pfändung oder auf Pfandverwertung können sie mit der Verwertung von Liegenschaften beauftragt werden.
Im Kanton Luzern bestehen vier Konkurskreise, welche den Gerichtskreisen entsprechen. Die Konkursbeamten und Konkursbeamtinnen sowie deren Stellvertreter und Stellvertreterinnen werden vom Kantonsgericht auf eine Dauer von vier Jahren gewählt.
Das Bezirksgericht ist untere kantonale Aufsichtsbehörde über das Konkursamt seines Kreises. Obere kantonale Aufsichtsbehörde ist das Kantonsgericht.
Besuchen Sie uns unter www.konkursamt.lu.ch.