Schlichtungsbehörden

Zivilrechtliche Verfahren werden durch das Schlichtungsgesuch eingeleitet. Zuständig ist die Friedensrichterin oder der Friedensrichter des jeweiligen Gerichtsbezirks.

In den Rechtsgebieten Miete und Pacht, Arbeit und Gleichstellung bestehen besondere Schlichtungsbehörden.