Die Anwaltsprüfung wird in der Regel dreimal pro Jahr durchgeführt. Die Termine werden spätestens bis Oktober des Vorjahres bekanntgegeben.
Detaillierte Bestimmungen über die Anwaltsprüfung entnehmen Sie bitte der Verordnung über das Anwaltspraktikum und die für die Ausübung des Anwaltsberufes erforderlichen Prüfungen APV (Link).
Das Gesuch um Zulassung zur Anwaltsprüfung muss schriftlich mit dem vorgesehenen Formular (postalisch oder am Schalter) eingereicht werden. Ein allfälliger Prüfungsrückzug hat in der Regel spätestens am Tag vor der Prüfung telefonisch oder per E-Mail ans Sekretariat Prüfungskommissionen zu erfolgen.
Prüfungskommission für Anwältinnen und Anwälte