Hinweise für die Reservation von Gerichts- bzw. Behördenpraktikum
- Der Bachelor (BLaw) muss erfolgreich abgeschlossen sein.
- Die Praktika sowie die Anwaltsprüfung sind im Kanton Luzern zu absolvieren.
- Das Gerichts- / Behördenpraktikum darf nur einmalig absolviert werden und dauert drei Monate.
- Bei Antritt des Praktikums müssen Sie den Master (MLaw) erfolgreich abgeschlossen haben und der Zulassungsentscheid muss vorhanden sein (bei Antritt des Praktikums bei einem Anwalt müssen Sie den Bachelor (BLaw) erfolgreich abgeschlossen haben und der Zulassungsentscheid muss vorhanden sein).
- Es muss entweder der Bachelor- oder Masterabschluss in deutscher Sprache abgeschlossen sein oder ein Nachweis über genügend Deutschkenntnisse (min. C1-Niveau) erbracht werden.
- Änderungen in den Personalien müssen zeitnah mitgeteilt werden (Kontaktformular).
Hinweise für die Zulassung zum Gerichts- bzw. Behördenpraktikum
- Spätestens einen Monat vor Praktikumsantritt muss das Gesuch um Zulassung zum Praktikum inkl. den erforderlichen Beilagen eingereicht werden.
- Für die Zulassung zum Praktikum müssen Sie den Master (MLaw) erfolgreich abgeschlossen haben und im Besitz des Diploms oder der Bestätigung der Universität über die erfüllten Voraussetzungen zum Master sein.
- Das Anwaltspraktikum im Sinne von § 5 APV dauert mindestens ein Jahr, davon sind mindestens neun Monate bei einer registrierten Anwältin oder einem registrierten Anwalt im Kanton Luzern zu absolvieren.
- Die Anwaltsprüfung ist im Kanton Luzern zu absolvieren.
- Änderungen in den Personalien müssen zeitnah mitgeteilt werden (Kontaktformular).
Anstellungsbedingungen
Merkblatt Anstellungsbedingungen für Praktikantinnen und Praktikanten der kantonalen Verwaltung gemäss § 7 der Personalverordnung