Kosten im Zivilprozess

Die Kosten im Zivilprozess sind im Gesetz über die Zivilprozessordnung und in der Verordnung über die Kosten in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justiz-Kostenverordnung) geregelt.

Die Zivilprozessordnung regelt die Grundsätze der Kostentragung (Kostenverlegung). In der Justiz-Kostenverordnung sind die von den Gerichtsbehörden zu beziehenden Gebühren sowie die den Parteien, Anwältinnen, Anwälten und Drittpersonen wie Zeuginnen, Zeugen und sachverständigen Personen zukommenden Entschädigungen geregelt.

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