Die Kosten im Zivilprozess sind im Gesetz über die Zivilprozessordnung und in der Verordnung über die Kosten in Zivil-, Straf- und verwaltungsgerichtlichen Verfahren (Justiz-Kostenverordnung) geregelt.
Die Zivilprozessordnung regelt die Grundsätze der Kostentragung (Kostenverlegung). In der Justiz-Kostenverordnung sind die von den Gerichtsbehörden zu beziehenden Gebühren sowie die den Parteien, Anwältinnen, Anwälten und Drittpersonen wie Zeuginnen, Zeugen und sachverständigen Personen zukommenden Entschädigungen geregelt.