Der Gang zum Gericht verursacht in der Regel Kosten. Egal ob das längst fällige Darlehen zurückgefordert wird (Zivilprozess), ob man sich gegen eine Busse wehrt (Strafprozess) oder ob dem Nachbarn der zu grosse Bau verboten werden soll (Verwaltungsverfahren): Sobald für die Durchsetzung eines Anliegens der Rechtsweg beschritten werden muss, entstehen Kosten – eben Prozess- oder Verfahrenskosten. Nur ganz bestimmte Verfahren sind kostenlos (z.B. Streitigkeiten vor dem Arbeitsgericht bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.--).
Die Prozesskosten setzen sich aus den Gerichts- und Parteikosten zusammen. Sie sind im Gesetz und in der Kostenverordnung geregelt.
Im Strafprozess und im Verwaltungsverfahren werden zum Teil andere Bezeichnungen verwendet.