Gerichtskosten

Die Gerichtskosten sind die beim Gericht anfallenden Gebühren und Auslagen. Die Gebühren sind das Entgelt für die Tätigkeit des Gerichts. Die Höhe hängt ab von der Instanz, die entscheidet, und vom Verfahren und/oder vom Streitwert. Die Auslagen sind Kosten, die im Rahmen der Prozessführung anfallen. Dazu gehören etwa die Zeugen- und Dolmetscherlöhne oder die Kosten für ein Gutachten.

Wer eine Klage beim Gericht einreicht, hat in der Regel die mutmasslichen Gerichtskosten vorzuschiessen. Das Gericht fordert die klagende Partei deshalb gleich zu Beginn des Prozesses auf, einen Gerichtskostenvorschuss zu leisten. Bleibt die Zahlung aus, wird auf die Klage nicht eingetreten. Wer über die erforderlichen finanziellen Mittel nicht verfügt, kann ein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege stellen.

In Forderungsprozessen hängen die Gerichtsgebühren in der Regel vom Streitwert ab. Nachfolgend ist der Tarif für Streitigkeiten im ordentlichen Verfahren vor Bezirksgericht als erster Instanz wiedergegeben. In zivilrechtlichen Berufungs- und Beschwerdeverfahren vor Kantonsgericht gilt der gleiche Gebührenrahmen.

Bezirksgericht

Streitwert Gebühr
Fr. Fr.   Fr. Fr.
bis 50'000.-- 1'500.-- bis 5'000.--
über 50'000.-- bis 100'000.--   2'500.-- bis 8'000.--
über 100'000.-- bis 200'000.--   5'000.-- bis 12'000.--
über 200'000.-- bis 500'000.-- 7'500.-- bis 25'000.--
über 500'000.-- bis 1'000'000.-- 10'000.-- bis 40'000.--
über 1'000'000.-- bis 5'000'000.-- 30'000.-- bis 125'000.--
über 5'000'000.-- bis 10'000'000.-- 50'000.-- bis 250'000.--
über 10'000'000.-- 1-2.5 % des Streitwerts

 

Im vereinfachten Verfahren bis zu einem Streitwert von Fr. 30'000.-- beträgt die Gebühr Fr. 500.-- bis Fr. 3'000.--.

Im Familienrecht kommen spezielle Gebührentarife zur Anwendung.