Unter Schuldbetreibung versteht man die Eintreibung von Schulden unter Mitwirkung des Staats. Gegenstand der Schuldbetreibung bildet ausschliesslich die Eintreibung von Geldforderungen (Sicherheitsleistungen jeglicher Art inbegriffen). Die wichtigste gesetzliche Grundlage des Betreibungsrechts ist das Bundesgesetz über Schuldbetreibung und Konkurs (SchKG).