Aufgaben
Die Wildschaden-Schätzungskommission entscheidet über strittige Entschädigung, wenn jagdbare Tiere an Wald, landwirtschaftlichen Kulturen und Nutztieren Schaden angerichtet haben § 52 des kantonalen Jagdgesetzes (SRL Nr. 725).
Organisation
Der Obmann und sein Stellvertreter sind für alle Gerichtskreise zuständig.