Arbeitsgericht

Aufgaben / Zuständigkeiten

Für das ganze Gebiet des Kantons Luzern besteht ein Arbeitsgericht  (§§ 3, 23 und 32 JusG).

Es beurteilt alle zivilrechtlichen Streitigkeiten aus dem Arbeitsverhältnis gemäss Art. 319 ff. OR.

Es ist zuständig, wenn die beklagte Partei den Wohnsitz oder Sitz im Kanton Luzern oder wenn die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer die Arbeit gewöhnlich im Kanton Luzern verrichtet hat (Art. 34 ZPO).

Vor der Klageeinreichung ist ein Schlichtungsverfahren vor der Schlichtungsbehörde Arbeit durchzuführen.

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Beim Arbeitsgericht sind auch folgende Behörden angesiedelt:

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