Grundbuchverwalterin und Grundbuchverwalter

Als Grundbuchverwalterin oder Grundbuchverwalter ist wählbar, wer das Fähigkeitszeugnis des Kantonsgerichts besitzt.

Für die vom Kantonsgericht organisierten Prüfungen werden keine speziellen Lehrveranstaltungen angeboten. Geeigneten Bewerbern kann ein provisorisches Fähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches dahinfällt, wenn die Prüfung nicht innert der angesetzten Frist abgelegt wird. Informationen zu den Voraussetzungen der Prüfungszulassung, zum Prüfungsinhalt und zur Prüfungsgebühr finden sich in der Verordnung über die Prüfung der Grundbuchverwalter.

Die Prüfungen finden nach Bedarf statt. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind dem Kantonsgericht einzureichen.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus dem Präsidenten, zwei Mitgliedern und zwei Ersatzmitgliedern. Sie werden vom Kantonsgericht auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Name Vorname Titel Beruf GBV-Funktion
Gautschi-Winiger
Andrea lic. iur. Leiterin Grundbuch Präsidentin
Pfäffli
Roland Prof. Dr. iur. Titularprofessor Mitglied
Stöckli
Alex lic. iur. Stv. Grundbuchverwalter Mitglied
Danioth
Georges lic. iur. Vorsteher Amt für das Grundbuch Uri Ersatzmitglied
Vonarburg
Pino MLaw Stv. Grundbuchverwalter Ersatzmitglied
Waser
Marco MLaw Kantonsgerichtsschreiber Aktuar

Ansprechperson

Gautschi-Winiger Andrea
Präsidentin
041 228 62 17