Notariatsprüfung

Zur Notariatsprüfung wird zugelassen, wer das Anwaltspatent oder das luzernische Fähigkeitszeugnis als Gemeindeschreiber besitzt. Ein Praktikum wird nicht vorausgesetzt.

Das Institut für Betriebs- und Regionalökonomie IBR der Hochschule Luzern organisiert in Zusammenarbeit mit dem Luzerner Notarenverband regelmässig einen Vorbereitungskurs für die Notariatsprüfung. Der Besuch dieses Vorbereitungskurses wird empfohlen.

Weitere Informationen zur Prüfungszulassung, zum Prüfungsinhalt und zur Prüfungsgebühr finden sich in der Verordnung über die Prüfung der Notare (SRL Nr. 257).

Die Prüfungen finden im Frühling und Herbst statt. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind dem Kantonsgericht jeweils bis 15. Dezember und 15. Juni einzureichen.

Prüfungskommission für Notare

Die Prüfungskommission besteht aus einem Präsidenten, vier Mitgliedern und Ersatzmitgliedern. Sie werden vom Kantonsgericht auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt.

Name Vorname Titel Beruf PKN-Funktion
Unternährer
Jürg lic. iur. Grundbuchverwalter Präsident
Meier
Andreas lic. iur. Rechtsanwalt und Notar Mitglied
Rinert
Hanspeter Gemeindeschreiber und Notar Mitglied
Roder-Imfeld
Martina MLaw Rechtsanwältin und Notarin Mitglied
Stocker
Andrea Gemeindeschreiberin und Notarin Mitglied
Anderhub
Alain P. MLaw Rechtsanwalt und Notar Ersatzmitglied
Friedrich
Alain MLaw Rechtsanwalt und Notar Ersatzmitglied
Hofstetter
Magdalena MLaw Rechtsanwältin und Notarin Ersatzmitglied
Sprecher
Jörg Dr. iur. Rechtsanwalt und Notar Ersatzmitglied

Kontoangaben

Finanz- und Rechnungswesen Gerichte 

CH02 0900 0000 6000 0806 3

Zahlungsgrund angeben

Ansprechpersonen

Huber Amanda
Sekretariat Prüfungskommission
041 228 85 64
Zivkovic Sandra
Stv. Sekretariat Prüfungskommission
041 228 60 68