Betreibungs-, Konkursbeamte und Sachwalter

Als Betreibungs- oder Konkursbeamter ist wählbar, wer das Fähigkeitszeugnis des Kantonsgerichts besitzt § 13 Abs. 1 EGSchKG; SRL Nr. 290.

Sachwalter führen insbesondere gerichtliche Nachlassverträge und Konkursaufschübe durch § 8 EGSchKG

Für die vom Kantonsgericht organisierten Prüfungen werden keine speziellen Lehrveranstaltungen angeboten. Geeigneten Bewerbern kann ein provisorisches Fähigkeitszeugnis ausgestellt werden, welches dahinfällt, wenn die Prüfung nicht innert der angesetzten Frist abgelegt wird. Informationen zu den Voraussetzungen der Prüfungszulassung, zum Prüfungsinhalt und zur Prüfungsgebühr finden sich in der Verordnung über die Prüfung der Betreibungs- und Konkursbeamten sowie der Sachwalter.

Die Prüfungen finden nach Bedarf statt. Gesuche um Zulassung zur Prüfung sind dem Kantonsgericht einzureichen.

Prüfungskommission

Die Prüfungskommission besteht aus dem Präsidenten, vier Mitgliedern und fünf Ersatzmitgliedern. Sie werden vom Kantonsgericht auf eine Amtsdauer von vier Jahren gewählt. Je ein Mitglied und ein Ersatzmitglied werden aus dem Kreis der Betreibungsbeamten, Konkursbeamten und Sachwalter gewählt.

Name Vorname Titel Beruf BKS-Funktion
Wiegandt
Marius Dr. iur., LL.M. Kantonsrichter Präsident
Boesch
Stephan Betreibungsbeamter und Sachwalter Mitglied
Fankhauser-Feitknecht
Vivian lic. iur. Kantonsrichterin Mitglied
Gonnella
Sandro Betreibungsbeamter Mitglied
Müller
Othmar lic. iur. Konkursbeamter Mitglied
Bühler
Robert lic. iur. Sachwalter Ersatzmitglied
Emmenegger
Kilian lic. iur. Bezirksrichter Ersatzmitglied
Eswein
Jacqueline lic. iur. Konkursbeamtin Ersatzmitglied
Schumacher
Peter Dr. iur. Kantonsgerichtspräsident Ersatzmitglied
Walzer
Roger Betreibungsbeamter Ersatzmitglied

Schmid Pascal
Aktuar
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