Gerichte

Arbeit

"Arbeit ist das bewusste, zielgerichtete Handeln des Menschen zum Zweck der Existenzsicherung wie der Befriedigung von Einzelbedürfnissen; zugleich wesentlicher Moment der Daseinserfüllung." (Brockhaus)

Arbeitsvertrag

Die Arbeitnehmerin oder der Arbeitnehmer verpflichtet sich, auf bestimmte oder unbestimmte Zeit Arbeit im Dienste der Arbeitgeberin oder des Arbeitgebers zu leisten, und die Arbeitgeberin oder der Arbeitgeber verpflichtet sich zur Entrichtung eines Lohns.

Der privatrechtliche Arbeitsvertrag ist im Obligationenrecht in den Art. 319 - 362 geregelt.

Auf den folgenden Seiten werden einige Problemkreise behandelt. Anzumerken ist, dass es sich nur um allgemeine Ausführungen handelt und dass im Einzelfall regelmässig weitere Besonderheiten zu beachten sind. 

 

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