Bauen

Wer bauen will, hat in der Regel beim Gemeinderat ein Gesuch um Erteilung einer Baubewilligung zu stellen. Die Baubewilligung wird erteilt, sofern das Bauvorhaben den Bestimmungen des massgeblichen Bundesrechts, des kantonalen Rechts, des Gemeinderechts und der auf dem vorgesehenen Baustandort zu beachtende kommunale Bau- und Zonenordnung entspricht (Baubewilligungsverfahren).

Alle in Anwendung des Bundesgesetzes über die Raumplanung (RPG) und des kantonalen Planungs- und Baugesetzes (PBG) erlassenen Entscheide und Beschlüsse können mit Verwaltungsgerichtsbeschwerde beim Kantonsgericht angefochten werden, soweit das Planungs- und Baugesetz selbst nichts anderes bestimmt. Das Kantonsgericht beurteilt als letzte Instanz im Kanton öffentlich-rechtliche Streitsachen im Bereich des Planungs- und Baurechts. Für die Behandlung der Rechtsmittel im Bereich des Planungs- und Baurechts ist die 4. Abteilung des Kantonsgerichts zuständig.

Das Rechtsmittelverfahren ist kostenpflichtig. Gegen Entscheide des Kantonsgerichts steht der Rechtsweg an das Bundesgericht offen.

Weitere Informationen zum Thema Bauen finden sich auf der Homepage der Dienststelle Raum und Wirtschaft.

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