Nach einer Scheidung muss das vorherige Familieneinkommen dem Grundsatz nach für zwei Haushalte ausreichen. Insbesondere die zuvor anfallenden Fixkosten (z.B. Mietzins oder Hausrat- und Haftpflichtversicherung) müssen von nun an je einzeln übernommen werden. Die Auslagen für Nahrung, Wäsche, Kleider, Kosmetikprodukte usw. steigen ebenfalls an.