Das Gericht wird im Scheidungsverfahren gestützt auf die notwendigen Unterlagen eine Unterhaltsberechnung vornehmen.
- Sind minderjährige Kinder betroffen, hat das Gericht die finanziellen Verhältnisse von Amtes wegen abzuklären (Untersuchungs- und Offizialmaxime).
- Geht es nur um die Unterhaltsbeiträge zwischen Ehegatten, ist es auf die Mithilfe bzw. Eigeninitiative der Parteien angewiesen (Verhandlungs- und Dispositionsmaxime). Das heisst, dass die Parteien die entsprechenden Begehren und Beweisanträge stellen müssen.
Das Gericht erteilt auch unentgeltliche Rechtsauskunft zum Verfahren.