Erhalte ich Hilfe vom Gericht?

Das Gericht wird im Scheidungsverfahren gestützt auf die notwendigen Unterlagen eine Unterhaltsberechnung vornehmen.

  • Sind minderjährige Kinder betroffen, hat das Gericht die finanziellen Verhältnisse von Amtes wegen abzuklären (Untersuchungs- und Offizialmaxime).
  • Geht es nur um die Unterhaltsbeiträge zwischen Ehegatten, ist es auf die Mithilfe bzw. Eigeninitiative der Parteien angewiesen (Verhandlungs- und Dispositionsmaxime). Das heisst, dass die Parteien die entsprechenden Begehren und Beweisanträge stellen müssen.

Das Gericht erteilt auch unentgeltliche Rechtsauskunft zum Verfahren.

Notwendige Unterlagen

  • Lohnausweis / Lohnabrechnung
  • Mietvertrag / Wohnkosten
  • Krankenkassenpolicen
  • Beleg Prämienverbilligung
  • Versicherungspolicen
  • Letzte Steuererklärung
  • Letzte Steuerrechnung
  • Zusammenstellung besonderer Auslagen
  • Abzahlungsverträge