Gemeinsames Scheidungsbegehren (mit vollständiger, mit teilweiser oder ohne Vereinbarung über die Scheidungsfolgen)
Wollen beide Ehegatten scheiden, kann dem Gericht ein gemeinsames Scheidungsbegehren eingereicht werden. Dabei können die Ehegatten dem Gericht eine vollständige oder teilweise Vereinbarung über die Scheidungsfolgen zur Genehmigung einreichen.