Wo muss ich die Formulare einreichen?

Das gemeinsame Scheidungsbegehren sowie die Scheidungsklage sind dem Gericht am Wohnort der Ehefrau oder des Ehemanns (Kanton Luzern: Bezirksgericht Luzern, Kriens, Hochdorf oder Willisau) einzureichen. Welches Bezirksgericht für welche Gemeinde zuständig ist, ist bei den Bezirksgerichten ersichtlich.