Wurde dem Gericht bereits eine Scheidungsklage oder eine Scheidung auf gemeinsames Begehren (mit oder ohne Einigung über die Scheidungsfolgen) eingereicht und will ein Ehegatte für die Dauer des Scheidungsverfahrens eine Regelung über das Getrenntleben, kann er beim Gericht ein Gesuch um vorsorgliche Massnahmen einreichen.