Scheidungsgrund
Will nur ein Ehegatte scheiden, muss das Ehepaar im Zeitpunkt der Einreichung der Scheidungsklage seit mindestens zwei Jahren getrennt voneinander leben. Es ist nicht zwingend eine gerichtliche Trennung gefordert, sondern eine faktische Trennung genügt. Die Beweislast für den Trennungszeitpunkt liegt beim scheidungswilligen Ehegatten.
Leben die Ehegatten noch nicht seit zwei Jahren getrennt, ist es einem Ehegatten aber unzumutbar, weiterhin verheiratet zu sein, kann er ebenfalls die Scheidung verlangen. Die Schranken der Unzumutbarkeit sind jedoch sehr hoch angesetzt.
Vorgehen
Der scheidungswillige Ehegatte hat eine Scheidungsklage einzureichen. Eine Begründung ist nicht zwingend notwendig, aber immerhin muss die Scheidungsklage enthalten:
- das Rechtsbegehren, die Ehe sei zu scheiden
- die Bezeichnung des Scheidungsgrunds
- Rechtsbegehren zu den vermögensrechtlichen Scheidungsfolgen
- Rechtsbegehren hinsichtlich der Kinder
Danach lädt das Gericht die Ehegatten zu einer Einigungsverhandlung vor.