Gerichte

Was heisst Rechtsöffnung?

Rechtsöffnung stellt die gerichtliche Beseitigung der Sperrwirkung des Rechtsvorschlags dar. Der Rechtsvorschlag kann entweder in einem ordentlichen Zivilprozess oder im sog. Rechtsöffnungsverfahren beseitigt werden (Art. 79 ff. SchKG). Das Rechtsöffnungsverfahren hat gegenüber dem ordentlichen Zivilprozess den Vorteil, dass es in der Regel schneller und günstiger ist. Es kann jedoch nur eingeleitet werden, wenn die Gläubigerin oder der Gläubiger über einen Rechtsöffnungstitel verfügt.

Rechtsöffnungstitel sind beispielsweise vollstreckbare Gerichtsurteile, in denen die Schuldnerin oder der Schuldner zur Zahlung einer Geldsumme an die Gläubigerin oder den Gläubiger verpflichtet wird, oder private Urkunden, in denen sich die Schuldnerin oder der Schuldner unterschriftlich verpflichtet, der Gläubigerin oder dem Gläubiger einen bestimmten Geldbetrag zu bezahlen. Das SchKG unterscheidet zwischen der definitiven und provisorischen Rechtsöffnung.

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