Rechtsauskunftsstelle Arbeitsrecht
Die Auskunftsstelle ist nur für Rechtsuchende, die im Kanton Luzern wohnhaft sind.
Die Gerichtsschreiberinnen und Gerichtsschreiber erteilen zu bestimmten Zeiten zu allen in die Zuständigkeit des Arbeitsgerichts fallenden Fragen unentgeltlich Rat und Auskunft.
Bis auf Weiteres finden keine persönlichen Beratungen statt (Coronavirus).
Stattdessen beraten wir Sie telefonisch (041 228 63 13) wie folgt:
Montag bis Donnerstag jeweils 9:00 - 11:00 Uhr
Unterdrückte Telefonnummern werden nicht angenommen.
Wichtige Hinweise
Unsere Auskünfte stützen sich lediglich auf die Ausführungen der Rechtsuchenden. Das Gericht wird jeweils auch die Ausführungen der Gegenpartei mitberücksichtigen.
Wir beantworten grundsätzlich nur Rechtsfragen. Wir schreiben keine Briefe, berechnen keine Ansprüche und füllen keine Klageformulare aus.
Ein Beratungsgespräch dauert maximal 15 Minuten.
Klageformular
Das Gericht stellt den Parteien eine Vorlage zur Klageeinreichung zur Verfügung. Die notwendigen Angaben ergeben sich aus der Vorlage.
Vor der Klageeinreichung ist ein Schlichtungsverfahren bei der Schlichtungsbehörde Arbeit durchzuführen.
Wie reiche ich eine Klage ein?