Wir sind uns einig

Wird der Güterstand der Ehegatten aufgelöst, können die Parteien sich frei einigen, wie sie ihre Vermögenswerte auf die Ehefrau und den Ehemann aufteilen wollen (Parteidisposition/Verhandlungsmaxime). Es liegt grundsätzlich im Ermessen der Parteien, zu entscheiden, wer welche Gegenstände bekommt und wer vom vorhandenen Vermögen (Wertschriften, Bankkonti usw.) wie viel erhält.

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