Die unterhaltsberechtigte Person kann bei der Strafverfolgungsbehörde (Staatsanwaltschaft) einen Antrag auf Bestrafung der unterhaltsverpflichteten Person stellen, wenn diese der Zahlungspflicht nicht nachkommt. Durch die Einleitung eines Strafverfahrens erhält die unterhaltsberechtigte Person jedoch die Unterhaltsleistungen nicht bezahlt. Vielmehr handelt es sich um eine Bestrafung der unterhaltsverpflichteten Person, die trotz Leistungsfähigkeit keine Unterhaltsbeiträge bezahlt.