(siehe auch Schuldbetreibung und Konkurs)
Zur Vollstreckung bereits fälliger Unterhaltsbeiträge kann der betreibungsrechtliche Weg eingeschlagen werden.
Hierfür ist beim Betreibungsamt am Wohnsitz der unterhaltsverpflichteten Person ein Betreibungsbegehren zu stellen. Die unterhaltsberechtigte Person erhält jedoch die Unterhaltszahlungen nicht direkt nach dem Betreibungsbegehren. Vielmehr muss sie das ganze Verfahren durchlaufen bis hin zur Pfändung, sofern die verpflichtete Person nicht vorher bezahlt.