Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide

Die Datenbank enthält die Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide (LGVE) seit 1991 und ausgewählte Entscheide ab dem 1. Januar 2000.

Von 1991 bis 2012 bestand folgende Dreiteilung:

  • I: Obergericht
  • II: Verwaltungsgericht
  • III : Regierungsrat

Die Entscheide aus den Jahren 1991 bis 2012 können weiterhin unter ihren alten LGVE-Nummern gefunden werden.

Seit 2013 publizieren die Gerichts- und Verwaltungsbehörden ihre Leitentscheide unter den folgenden römischen Ziffern:

  • I bis IV: 1. bis 4. Abteilung des Kantonsgerichts
  • V: Erstinstanzliche Gerichte, Aufsichtsbehörden und Kommissionen
  • VI: Regierungsrat und Departemente

 

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Die 20 aktuellsten Entscheide:

Publikationsdatum Fallnummer LGVE Leitsatz
18.06.2025 3B 25 9 2025 II Nr. 1 Bei der Anordnung von vorsorglichen Massnahmen im Eheschutzverfahren ist auf die allgemeine Rechtsmittelfrist von 10 Tagen nach Art. 314 Abs. 1 ZPO abzustellen.
17.06.2025 7H 23 200 2025 IV Nr. 3 Abstandsvorschriften bei lediglich geringfügiger Verbindung von Bauten ohne weitere funktionelle Bedeutung (kein tatsächlicher Zusammenbau). Ausnahmebestimmung § 133 Abs. 1 lit. m PBG, analoge Anwendung bei unterschrittenen, grundstücksinternen Gebäudeabständen mit nur einer Partei vorliegend bejaht.
13.06.2025 2C 24 80 2025 I Nr. 3 Die mit Arrestbefehl ergehende Vollstreckbarerklärung nach Art. 38 ff. LugÜ ist mit dem Rechtsbehelf der Beschwerde nach Art. 327a ZPO anzufechten. Die Beschwerdeinstanz hat die im LugÜ vorgesehenen Verweigerungsgründe zu prüfen, allerdings ohne die ausländische Entscheidung in der Sache selbst nachzuprüfen.
06.06.2025 7H 23 41 Aufhebung eines Fideikommisses. Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren vor Kantonsrat (E. 5). Frage nach dem Einfluss des verfassungsmässigen Prinzips der Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Aufhebung eines Primogenitur-Fideikommisses (E. 7-11).
06.06.2025 7H 22 107 Das schutzwürdige Interesse an der Aufhebung des angefochtenen Entscheids als Voraussetzung für die Bejahung der Beschwerdelegitimation. Frage nach der zuständigen Behörde für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 34 EnG und damit für die Qualifikation einer Wasserkraftanlage als bestehende Anlage i.S.v. Art. 10 BGF.
27.05.2025 7H 22 213 2025 IV Nr. 4 Mitwirkungspflicht im Verwaltungsverfahren bei parallel laufendem Strafverfahren. Prüfung der Frage, ob ein parallel laufendes Strafverfahren die Sistierung des Verwaltungsverfahrens als zweckmässig erscheinen lässt.
19.05.2025 5V 23 135 2025 III Nr. 3 Zu den bei der Berechnung der Ergänzungsleistung den Antragsstellern nicht anzurechnenden Einkünften zählen gemäss Art. 11 Abs. 3 lit. a ELG Unterstützungsbeiträge von Verwandten nach Art. 328 f. ZGB. In der vorliegenden Konstellation mit dem zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer Mutter bestehenden Arbeitsverhältnis wird bewusst auf ein Einkommen, das grundsätzlich für die Berechnung der EL zu berücksichtigen wäre, verzichtet. Die Berufung auf Art. 11 Abs. 3 lit. a ELG ist bei einem Verzicht auf Einkommen zugunsten eines Unterstützungsbeitrags nach Art. 328 ZGB als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren und verdient keinen Rechtsschutz.
14.05.2025 7W 22 17/7W 22 18 2025 IV Nr. 8 Besteuerung von Leistungen eines ausländischen Versicherungs- bzw. Vorsorgeträgers. Entsprechen diese einer AHV- oder IV-Rente, sind sie im vollen Umfang steuerbar. Prüfung der Gleichwertigkeit.
13.05.2025 2C 24 74 2025 I Nr. 2 Ist der Eingang einer elektronischen Eingabe bei einer Behörde, die ihr Postfach für eine automatische Annahme eingerichtet hat, umstritten, hat die einreichende Partei für den Nachweis, dass die Eingabe den Empfangsserver der Behörde erreicht hat, die Abholquittung vorzulegen. Die Abholquittung stellt in diesem Fall eine Empfangsbestätigung dar. Gelingt dieser Nachweis der einreichenden Partei nicht, ist eine vorgelegte Abgabequittung, welche für den Nachweis der Rechtzeitigkeit der Eingabe massgebend wäre, irrelevant (E. 5.2).
02.05.2025 7H 22 19 2025 IV Nr. 6 Formelle Erfordernisse bei Aussetzung eines Baubewilligungsverfahrens (E. 3). Anspruch auf rechtliches Gehör bei Projektänderungen (E. 4). Berücksichtigung zivilrechtlicher Vorfragen im Baubewilligungsverfahren (E. 5). Berücksichtigung dinglicher Recht oder beschränkter dinglicher Rechte, deren Bestand notwendige Voraussetzung für die Baurechtskonformität bzw. Bewilligungsfähigkeit eines geplanten Bauvorhabens bildet (E. 5.4). Frage der Anwendung des Koordinationsgrundsatzes im Baubewilligungsverfahren in Bezug auf ein hängiges Enteignungsverfahren (E. 6). Berücksichtigung der Bodenstärke eines Untergeschosses bei der Berechnung der Anzahl Vollgeschosse (E. 7.1). Anforderungen an kommunale Bestimmungen zur Grundfläche von Dachgeschossen mit Schrägdächern bei der Berechnung der Anzahl Vollgeschosse (E. 7.2). Anwendung der gemeindeweise in Kraft tretenden Vorschriften des PBG vom 17. Juni 2013 nach öffentlicher Auflage einer totalrevidierten Bau- und Zonenordnung im hängigen Rechtsmittelverfahren (E. 8.3.2 und 8.3.3). Eingliederung eines Bauprojekts in die Umgebung (E. 10). Vermassung von Autoabstellflächen in Bauplänen (E. 11.3.3). Sichtfelder bei Ein- und Ausfahrten (E. 11.3.4). Erschliessung von Veloabstellplätzen (E. 11.4).
02.05.2025 7H 22 179/7H 22 186 2025 IV Nr. 7 Qualifikation von Flächen als anrechenbare Grünflächen bei der Berechnung der Grünziffer. Begrünte Flachdächer erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen nicht.
02.05.2025 7H 22 13 2025 IV Nr. 5 Voraussetzungen der Bewilligung von Bauten und Anlagen im Gewässerraum (E. 3.3). Voraussetzungen der Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen im Gewässerraum (E. 3.4). Voraussetzungen des Bestandesschutzes von Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone (E. 4). Erweiterte Bestandesgarantie (E. 4.6-5.3). Verhältnismässigkeit (E. 6). Grundstücksinterne, nach aussen wahrnehmbare Abgrenzung des Gewässerraums (E. 7).
29.04.2025 1A 23 13 2025 I Nr. 1 Rechtsschutzinteresse bei Nichtigkeitsklagen nach Markenschutzgesetz; Gemeingutcharakter eines Zeichens.
16.04.2025 7H 23 229 Zulässigkeit der Wiedererwägung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen (E. 6.2). Die Teilnehmenden einer Gemeindeversammlung sind nicht berechtigt, an der Versammlung die Rückzonung von Grundstücken zu beschliessen, die nicht bereits Gegenstand des vorausgehenden Ortsplanungsverfahrens waren (E. 8).
16.04.2025 7H 21 276 Einsprachelegitimation von Nachbarn, deren Grundstücke 420 m bzw. 3,6 km von der Bauparzelle entfernt liegen. Anforderungen an ein besonderes Berührtsein sowie an ein schutzwürdiges Interesse, insbesondere im Hinblick auf bevorstehende Rückzonungen.
10.04.2025 7H 21 256 Bei besonderen Verhältnissen kann es zulässig sein, dass zwei Gestaltungspläne für dasselbe Gebiet erstellt werden. Die beiden Gestaltungspläne sind aufeinander abzustimmen.
09.04.2025 7W 23 66/7W 23 67 2025 IV Nr. 1 Briefzustellung per A-Post Plus (E. 2.3). Die Nachdatierung von Verfügungen oder Entscheiden stellt einen Eröffnungsmangel dar, welcher i.d.R. nicht besonders schwer wiegt und damit nicht zur Nichtigkeit führt (E. 2.4 f.). Jedoch dürfen den Parteien aus einer mangelhaften Eröffnung eines amtlichen Schriftstücks keine Nachteile erwachsen (E. 3.1). Rechtsunkundige Privatpersonen dürfen ungeachtet einer aufgedruckten A-Post Plus Sendungsnummer in die Richtigkeit des Entscheiddatums vertrauen (E. 3.2). Sorgfaltspflicht von berufsmässigen Vertretern wie Treuhänder und Anwälte bei der Wahrung von Rechtsmittelfristen (E. 4.1). Beurteilung im konkreten Fall (E. 4.4). Generelle Erwägungen zur Nachdatierungspraxis der luzernischen Steuerbehörden (E. 5).
09.04.2025 7H 22 169 2025 IV Nr. 2 Anrechnung von Sachleistungen der Abgabepflichtigen an die Mehrwertabgabe ist vertraglich möglich, auf dem Verfügungsweg jedoch (veranlagungstechnisch) ausgeschlossen (E. 2.7). Verhältnis der Mehrwertabgabe zur Grundstückgewinnsteuer (E. 3.4). Festsetzung der Mehrwertabgabe mittels verwaltungsrechtlichem Vertrag oder Verfügung (E. 4). Anforderungen an die Gutachterbestellung bei Festsetzung der Mehrwertabgabe per Verfügung (E. 4.1 f.). Grundsätzliche Freiheit der Methodenwahl und dynamischer Methodenpluralismus bei der Mehrwertermittlung (E. 8.2.2 / 8.4.1). Angemessenheit (E. 8.4.2) der im Gerichtsgutachten verwendeten Residualwertmethode (E. 8.3.2.2). Verdichtetes Bauen nach Aufzonung gebietet keine Korrektur des im Gerichtsgutachten ermittelten Mehrwerts (E. 11).
08.04.2025 7H 22 308 Massgebliche rechtliche Verhältnisse für die Beurteilung der Streitsache (E. 4.4). Differenzierte prozessuale Behandlung von Verkehrsanordnungen mit Bezug auf Eröffnung und Gehörsanspruch (E. 6.4 f.). Einbezug in bestehende Tempo-30-Zonen (E. 8.1). Grundsätzliches zur Herabsetzung der allgemeinen Höchstgeschwindigkeit (E. 8). Konkret: Anordnung von Tempo 30 gestützt auf Geschwindigkeitsgutachten und zwei Lärmschutzberichte aus Verkehrssicherheitsgründen und zum Schutz besonders schutzbedürftiger Personengruppen (E. 9.3-9.8.1) sowie zur Reduktion der übermässigen Lärmbelastung (E. 10) notwendig und verhältnismässig (zusammenfassend: E. 12.1). Keine Anhaltspunkte für deutliche Reisezeitverluste, Beeinträchtigung der Leistungsfähigkeit des Verkehrsnetzes oder Ausweichverkehr auf angrenzende Strassen (E. 11).
03.04.2025 5V 23 150 2025 III Nr. 2 Qualifikation asymmetrischer Dividendenzahlungen als beitragspflichtiger Lohn. Keine Bindung der Ausgleichskasse an die gewählte zivilrechtliche Form (Dividendenzahlungen), falls die Tatbestandsvoraussetzungen der unerlaubten Beitragsumgehung gegeben sind (E. 3.1). Handelt es sich um Leistungsentgelt und nicht um Kapitalertrag, ist ersteres als massgebenden und damit sozialversicherungspflichtigen Lohn zu beurteilen (E. 6.2.2). Anspruch der Aktionäre auf Kapitalertrag bzw. Dividenden (als Zins und Risikoprämie). Ermittlung anhand statistischer Durchschnittswerte (E. 4.2.1). Modalitäten der Dividendenzuweisung an die Beteiligten (E. 4.2.3).
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