Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide

Die Datenbank enthält die Luzerner Gerichts- und Verwaltungsentscheide (LGVE) seit 1991 und ausgewählte Entscheide ab dem 1. Januar 2000.

Von 1991 bis 2012 bestand folgende Dreiteilung:

  • I: Obergericht
  • II: Verwaltungsgericht
  • III : Regierungsrat

Die Entscheide aus den Jahren 1991 bis 2012 können weiterhin unter ihren alten LGVE-Nummern gefunden werden.

Seit 2013 publizieren die Gerichts- und Verwaltungsbehörden ihre Leitentscheide unter den folgenden römischen Ziffern:

  • I bis IV: 1. bis 4. Abteilung des Kantonsgerichts
  • V: Erstinstanzliche Gerichte, Aufsichtsbehörden und Kommissionen
  • VI: Regierungsrat und Departemente

 

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Die 20 aktuellsten Entscheide:

Publikationsdatum Fallnummer LGVE Leitsatz
19.08.2025 5V 23 211/5V 24 48 Die Arbeitslosenkasse hat mit dem Beweismass der überwiegenden Wahrscheinlichkeit den Nachweis dafür zu erbringen, dass ein gesetzlicher Einstellungsgrund gegeben ist. Wurden Unterlagen zum Verhalten der versicherten Person während einer arbeitsmarktlichen Massnahme durch die Durchführungsstelle vernichtet, ist dies bei der Beweiswürdigung entsprechend zu berücksichtigen, sofern keine Aussicht besteht, den rechtserheblichen Sachverhalt näher festzustellen (E. 9).
18.08.2025 SG 24 1 2025 III Nr. 5 Die paritätische Vertrauenskommission (PVK) von santésuisse und der Ärztegesellschaft des Kantons Luzern amtet als Vermittlungsinstanz oder als vertragliches Schiedsgericht (Art. 16 Abs. 1 AV). Das Zusammenlegen der Vermittlungs- und Hauptverhandlung ist nicht reglementskonform (E. 3.1). In Einzelfällen und im gemeinsamen schriftlichen Einvernehmen können die Parteien auf ein Verfahren vor der paritätischen Vertrauenskommission und/oder vor dem vertraglich vereinbarten Schiedsgericht verzichten (Art. 16 Abs. 10 AV). Ein formgültiger Verzicht liegt nicht vor, wenn dieser nicht von beiden Parteien unterzeichnet wurde (E. 3.2). Nachdem die PVK noch kein ordnungsgemässes Schiedsgerichtsverfahren durchgeführt hat, ist auf die Klage nicht einzutreten (E. 4 f.).
14.08.2025 5V 24 280 2025 III Nr. 4 Liegt der Prüfung der Eintretensfrage ein rechtskräftig erfolgter Prozentvergleich zur Ermittlung des Invaliditätsgrads zugrunde (E. 5.4.4), wobei es sich bei der angestammten um eine optimal angepasste Tätigkeit handelt, und scheiden deswegen eine Festsetzung des Invalideneinkommens gestützt auf statistische Werte sowie damit einhergehend ein Miteinbezug eines Pauschalabzugs nach Art. 26bis Abs. 3 Satz 1 IVV aus, ist kein Revisionsgrund nach Abs. 2 der Übergangsbestimmung zur Änderung vom 18. Oktober 2023 der IVV glaubhaft gemacht (E. 5.3).
11.08.2025 3B 25 8 2025 II Nr. 2 Für Eheschutzentscheide, die nach Inkrafttreten der revidierten ZPO eröffnet werden, gilt die revidierte Rechtsmittelfrist von 30 Tagen (Art. 405 Abs. 1 i.V.m. Art. 314 Abs. 2 ZPO).
29.07.2025 7H 24 106 Befindet sich ein Bauvorhaben in der Grundwasserschutzzone S3, die zugleich als besonders gefährdeter Bereich (Au) gilt, untersteht seine Erstellung oder Änderung gemäss Art. 19 Abs. 2 GSchG i.V.m. § 14 Abs. 1 EGGSchG der gewässerschutzrechtlichen Bewilligung der kantonalen Gewässerschutzfachstelle, und zwar unabhängig davon, ob es sich um eine dauerhafte oder lediglich temporäre Baute handelt. Die Bewilligungskompetenz ist ausschliesslich der Fachstelle vorbehalten (§ 28 KGSchV). Eine Delegation dieser Zuständigkeit an die Gemeinde verstösst gegen Bundesrecht (E. 5.2 ff.).
15.07.2025 7H 20 178/7H 20 185 Die Überprüfungsbefugnis der Rechtsmittelbehörde kann sich in der nachträglichen Verwaltungsrechtspflege nur auf das beziehen, was auch Gegenstand des angefochtenen Entscheids war oder bei richtiger Rechtsanwendung hätte sein müssen (E. 3.3.1). Dem Verfahren vor dem Kantonsgericht als Einparteienverfahren gegen eine Verkehrsanordnung kommt einzig kassatorische Funktion zu (E. 3.3.2).
18.06.2025 3B 25 9 2025 II Nr. 1 Bei der Anordnung von vorsorglichen Massnahmen im Eheschutzverfahren ist auf die allgemeine Rechtsmittelfrist von 10 Tagen nach Art. 314 Abs. 1 ZPO abzustellen.
17.06.2025 7H 23 200 2025 IV Nr. 3 Abstandsvorschriften bei lediglich geringfügiger Verbindung von Bauten ohne weitere funktionelle Bedeutung (kein tatsächlicher Zusammenbau). Ausnahmebestimmung § 133 Abs. 1 lit. m PBG, analoge Anwendung bei unterschrittenen, grundstücksinternen Gebäudeabständen mit nur einer Partei vorliegend bejaht.
13.06.2025 2C 24 80 2025 I Nr. 3 Die mit Arrestbefehl ergehende Vollstreckbarerklärung nach Art. 38 ff. LugÜ ist mit dem Rechtsbehelf der Beschwerde nach Art. 327a ZPO anzufechten. Die Beschwerdeinstanz hat die im LugÜ vorgesehenen Verweigerungsgründe zu prüfen, allerdings ohne die ausländische Entscheidung in der Sache selbst nachzuprüfen.
06.06.2025 7H 23 41 Aufhebung eines Fideikommisses. Anspruch auf rechtliches Gehör im Verfahren vor Kantonsrat (E. 5). Frage nach dem Einfluss des verfassungsmässigen Prinzips der Gleichberechtigung von Mann und Frau bei der Aufhebung eines Primogenitur-Fideikommisses (E. 7-11).
06.06.2025 7H 22 107 Das schutzwürdige Interesse an der Aufhebung des angefochtenen Entscheids als Voraussetzung für die Bejahung der Beschwerdelegitimation. Frage nach der zuständigen Behörde für die Prüfung der Anspruchsvoraussetzungen nach Art. 34 EnG und damit für die Qualifikation einer Wasserkraftanlage als bestehende Anlage i.S.v. Art. 10 BGF.
27.05.2025 7H 22 213 2025 IV Nr. 4 Mitwirkungspflicht im Verwaltungsverfahren bei parallel laufendem Strafverfahren. Prüfung der Frage, ob ein parallel laufendes Strafverfahren die Sistierung des Verwaltungsverfahrens als zweckmässig erscheinen lässt.
19.05.2025 5V 23 135 2025 III Nr. 3 Zu den bei der Berechnung der Ergänzungsleistung den Antragsstellern nicht anzurechnenden Einkünften zählen gemäss Art. 11 Abs. 3 lit. a ELG Unterstützungsbeiträge von Verwandten nach Art. 328 f. ZGB. In der vorliegenden Konstellation mit dem zwischen der Beschwerdeführerin und ihrer Mutter bestehenden Arbeitsverhältnis wird bewusst auf ein Einkommen, das grundsätzlich für die Berechnung der EL zu berücksichtigen wäre, verzichtet. Die Berufung auf Art. 11 Abs. 3 lit. a ELG ist bei einem Verzicht auf Einkommen zugunsten eines Unterstützungsbeitrags nach Art. 328 ZGB als rechtsmissbräuchlich zu qualifizieren und verdient keinen Rechtsschutz.
14.05.2025 7W 22 17/7W 22 18 2025 IV Nr. 8 Besteuerung von Leistungen eines ausländischen Versicherungs- bzw. Vorsorgeträgers. Entsprechen diese einer AHV- oder IV-Rente, sind sie im vollen Umfang steuerbar. Prüfung der Gleichwertigkeit.
13.05.2025 2C 24 74 2025 I Nr. 2 Ist der Eingang einer elektronischen Eingabe bei einer Behörde, die ihr Postfach für eine automatische Annahme eingerichtet hat, umstritten, hat die einreichende Partei für den Nachweis, dass die Eingabe den Empfangsserver der Behörde erreicht hat, die Abholquittung vorzulegen. Die Abholquittung stellt in diesem Fall eine Empfangsbestätigung dar. Gelingt dieser Nachweis der einreichenden Partei nicht, ist eine vorgelegte Abgabequittung, welche für den Nachweis der Rechtzeitigkeit der Eingabe massgebend wäre, irrelevant (E. 5.2).
02.05.2025 7H 22 19 2025 IV Nr. 6 Formelle Erfordernisse bei Aussetzung eines Baubewilligungsverfahrens (E. 3). Anspruch auf rechtliches Gehör bei Projektänderungen (E. 4). Berücksichtigung zivilrechtlicher Vorfragen im Baubewilligungsverfahren (E. 5). Berücksichtigung dinglicher Recht oder beschränkter dinglicher Rechte, deren Bestand notwendige Voraussetzung für die Baurechtskonformität bzw. Bewilligungsfähigkeit eines geplanten Bauvorhabens bildet (E. 5.4). Frage der Anwendung des Koordinationsgrundsatzes im Baubewilligungsverfahren in Bezug auf ein hängiges Enteignungsverfahren (E. 6). Berücksichtigung der Bodenstärke eines Untergeschosses bei der Berechnung der Anzahl Vollgeschosse (E. 7.1). Anforderungen an kommunale Bestimmungen zur Grundfläche von Dachgeschossen mit Schrägdächern bei der Berechnung der Anzahl Vollgeschosse (E. 7.2). Anwendung der gemeindeweise in Kraft tretenden Vorschriften des PBG vom 17. Juni 2013 nach öffentlicher Auflage einer totalrevidierten Bau- und Zonenordnung im hängigen Rechtsmittelverfahren (E. 8.3.2 und 8.3.3). Eingliederung eines Bauprojekts in die Umgebung (E. 10). Vermassung von Autoabstellflächen in Bauplänen (E. 11.3.3). Sichtfelder bei Ein- und Ausfahrten (E. 11.3.4). Erschliessung von Veloabstellplätzen (E. 11.4).
02.05.2025 7H 22 179/7H 22 186 2025 IV Nr. 7 Qualifikation von Flächen als anrechenbare Grünflächen bei der Berechnung der Grünziffer. Begrünte Flachdächer erfüllen die entsprechenden Voraussetzungen nicht.
02.05.2025 7H 22 13 2025 IV Nr. 5 Voraussetzungen der Bewilligung von Bauten und Anlagen im Gewässerraum (E. 3.3). Voraussetzungen der Erteilung von Ausnahmebewilligungen für Bauten und Anlagen im Gewässerraum (E. 3.4). Voraussetzungen des Bestandesschutzes von Bauten und Anlagen innerhalb der Bauzone (E. 4). Erweiterte Bestandesgarantie (E. 4.6-5.3). Verhältnismässigkeit (E. 6). Grundstücksinterne, nach aussen wahrnehmbare Abgrenzung des Gewässerraums (E. 7).
29.04.2025 1A 23 13 2025 I Nr. 1 Rechtsschutzinteresse bei Nichtigkeitsklagen nach Markenschutzgesetz; Gemeingutcharakter eines Zeichens.
16.04.2025 7H 23 229 Zulässigkeit der Wiedererwägung von Gemeindeversammlungsbeschlüssen (E. 6.2). Die Teilnehmenden einer Gemeindeversammlung sind nicht berechtigt, an der Versammlung die Rückzonung von Grundstücken zu beschliessen, die nicht bereits Gegenstand des vorausgehenden Ortsplanungsverfahrens waren (E. 8).
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